Allgemeine Geschäftsbedingungen
teamschostek GmbH & Co. KG
1. Geltung
1.1. Die Kommunikationsagentur teamschostek GmbH & Co. KG – im
Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam,
wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw.
der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung
festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen
Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen,
es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des
Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des
Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des
Leistungsinhaltes verändern den Vertrag und werden als Autorenkorrekturen zusätzlich berechnet.
3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,
Reinzeichnungen, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und
binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als
vom Kunden genehmigt. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung über die Richtigkeit des Inhalts und der
Ausführung.
3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und
Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen
Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese
Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den
Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen
oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert
werden.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichen-
oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung
derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält
der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die
ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst
auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder
derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen
oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf
achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
4.4 Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen automatisch auf die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Agentur über.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu
bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine
berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich
zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist
gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen
bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des
vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags
notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im
Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser
auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine
taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der
Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung
ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, in der Regel eine 50%ige Akonto nach erfolgter
Auftragsbestätigung.
7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte
Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind
vom Kunden zu ersetzen.
7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn
abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als
10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach
diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt
gibt.
7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden
nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der
Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht
ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur
zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab
Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab
Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Agentur.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Einforderung verbundenen Kosten
und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende
Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im
Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossene Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen
sofort fällig stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen
der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der
Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird
ausgeschlossen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes
Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für
die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle
Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der
Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen;
die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von
Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der
Präsentation
eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob
die Ideen und
Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des
Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und
Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für
die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in gestalteten Werbemitteln der Agentur verwertet,
so ist diese dazu berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B.
Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen,
Konzepte, Negative, Dias),
auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke
und
Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur
jederzeit – insbesondere bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch
Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich
Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und
im vereinbarten
Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde
die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des
Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der
Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung
gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren
Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des
Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem
Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die
die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des
Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, die
Zustimmung der Agentur notwendig.
11. Kennzeichnung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein
Entgeltanspruch zusteht.
11.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen
Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer
Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von
drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im
Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung
oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist
behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn
diese unmöglich, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist
ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens
bei Vertragsabschluss,
mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder
wegen unerlaubter Handlungen
sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur
beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten
ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive
Steuern begrenzt.
12.7. Aufwände, die durch vom Lieferanten verursachte Reklamationen entstehen,
werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt, bzw. vom Rechnungsbetrag abgezogen.
13. Haftung
13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung
der
allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden
rechtzeitig auf für sie erkennbare
Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf
Grund der Werbemaßnahme
(der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden,
wird
ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht
nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für
Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten
von Urteilsveröffentlichungen sowie für fällige Schadenersatzforderungen
oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für
Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte
zu beweisen.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem
Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich
zuständige deutsche Gericht vereinbart.
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